Die Gemeinde Fronhausen setzt ihr erfolgreiches Anreizprogramm zur Gebäudemodernisierung und Freiflächengestaltung fort. Hierbei werden Hauseigentümer und Gewerbetreibende im Fördergebiet „Ortskern Fronhausen“ dabei unterstützt, bauliche Maßnahmen zur Gebäudemodernisierung sowie zur klimatischen Verbesserung von Freiflächen durchzuführen. Mit dem Programm, das im Rahmen der Städtebauförderung „Lebendige Zentren“ umgesetzt wird, sollen die strukturelle und energetische Qualität von Gebäuden verbessert, Leerstände reduziert und das Ortsbild nachhaltig gestärkt werden.
Förderfähige Maßnahmen und Projekte
Gefördert werden vor allem Außenmaßnahmen wie die Sanierung von Fassaden, Fenstern und Dächern sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Ortsklimas. Für Eigentümer bietet das Anreizprogramm Zuschüsse von bis zu 25 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 19.999 Euro. Freiflächengestaltungsmaßnahmen, die dem öffentlichen Interesse dienen, können mit bis zu 85 %, ebenfalls maximal 19.999 Euro bezuschusst werden. Antragsberechtigt sind private Eigentümer und Erbbauberechtigte innerhalb des Fördergebiets.
Abb. 1 – Vor der Sanierung Abb. 2 – Nach der Sanierung
Umsetzungsstand
Seit Start des Programms im Herbst 2022 sind zahlreiche Eigentümerberatungen und Antragsprüfungen erfolgt. Insgesamt wurden bislang 13 interessierte Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer beraten. Infolgedessen wurden bereits sechs Fördervereinbarungen getroffen. Ein paar Förderempfänger haben ihre Modernisierungs- oder Freiflächengestaltungsmaßnahmen bereits erfolgreich abgeschlossen oder sind aktuell in der Umsetzung. Bereits erfolgreich geförderte Projekte umfassen unter anderem die Sanierung von Fassaden – hierunter auch Fachwerk – sowie von Dächern und Fenstern. Die Entsiegelung und Begrünung von Außenflächen wurde bislang einmal durchgeführt. Diese Investitionen tragen zur Attraktivität und Funktionalität des Ortskerns bei und verbessern die Lebensqualität nachhaltig.
Abb. 3 – Vor der Freiflächengestaltung Abb. 4 – Nach der Freiflächengestaltung
Ausblick
Die Gemeinde Fronhausen stellt auch weiterhin Fördergelder zur Verfügung und ermutigt interessierte Bürgerinnen und Bürger, sich über das Anreizprogramm zu informieren und Förderanträge im Anreizprogramm einzureichen. Der Antrag für eine Förderung muss vor Beginn der Maßnahmen schriftlich bei der Gemeinde abgegeben werden. Vor Prüfung und Zustimmung zur Förderung darf mit den vorgesehenen Maßnahmen jedoch noch nicht begonnen werden. Unterstützung und Beratung erfolgt durch das Fördergebietsmanagement DSK GmbH.


Abb. 5 und 6 – Gebäudemodernisierungen aktuell in Umsetzung
Nähere Informationen zum Anreizprogramm der Gemeinde erhalten Sie auf der Webseite unter: www.lebendiges-fronhausen.de/anreizprogramm/ oder bei einem Beratungstermin.